In Euro, gültig ab 01. April 2017 | In Euro, gültig ab 01. April 2018 | |
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im 1. Ausbildungsjahr | € 940,13 | € 980,56 |
im 2. Ausbildungsjahr | € 986,94 | € 1.029,38 |
im 3. Ausbildungsjahr | € 1.056,49 | € 1.101,92 |
im 4. Ausbildungsjahr | € 1.147,82 | € 1.197,18 |
Pro Jahr hat jeder Beschäftigte und Auszubildende einen Anspruch von 30 Tagen Urlaub.
Die tarifliche altersvorsorgewirksame Leistung beträgt für Auszubildende jährlich € 159,48.
Der Anspruch entsteht erstmals mit Beginn des siebten Kalendermonats einer ununterbrochenen Zugehörigkeit zum Betrieb oder Unternehmen.